Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzvorgaben für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Grundlage ist Artikel 50 des europäischen AI Act. Seitdem müssen Anbieter generativer KI unter bestimmten Voraussetzungen technische Kennzeichnungen in ihre Ausgaben integrieren. Gleichzeitig entstehen für Unternehmen, Webseitenbetreiber, Medien und andere Nutzer von KI-Systemen eigene Offenlegungspflichten, wenn beispielsweise Deepfakes oder bestimmte automatisch erzeugte Texte veröffentlicht werden.
Damit beginnt eine Entwicklung, die im Alltag zunächst weniger spektakulär aussieht, als der Begriff „Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte“ vermuten lässt. Es gibt keine allgemeine Vorschrift, nach der seit August jeder mit ChatGPT, Claude oder einem anderen KI-System unterstützte Blogbeitrag sichtbar den Hinweis „KI-generiert“ tragen muss. Der AI Act unterscheidet deutlich zwischen dem Anbieter eines KI-Systems und demjenigen, der ein solches System einsetzt und die Ergebnisse veröffentlicht.
Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Anbieter wie Anthropic muss sich darum kümmern, dass bestimmte Ausgaben seiner KI maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder verändert erkannt werden können. Ein Verlag, Unternehmen oder Blogger kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, einen für Menschen wahrnehmbaren Hinweis anzubringen. Ob eine solche Pflicht besteht, hängt unter anderem von der Art des Inhalts, seinem Zweck und der redaktionellen Bearbeitung ab.
Die neuen Regeln sind damit auch für Menschen interessant, die KI lediglich als Werkzeug verwenden. Texte werden heute mit künstlicher Intelligenz recherchiert, strukturiert, korrigiert, übersetzt oder teilweise neu formuliert. Bilder können vollständig generiert oder nur an einzelnen Stellen verändert werden. Dateien durchlaufen mehrere Programme, bevor sie schließlich auf einer Webseite erscheinen.
Seit August kommt zu dieser Produktionskette eine weitere Frage hinzu: Lässt sich später noch nachvollziehen, welche KI an einem Inhalt beteiligt war?
Claude zeigt bereits, wie eine solche technische Kennzeichnung aussehen kann.

Claude kennzeichnet Texte und unterstützte Dateien
Anthropic gehört zu den Unternehmen, die ihre Systeme an die neuen Transparenzanforderungen anpassen. Bei unterstützten Claude-Modellen werden dafür zwei unterschiedliche technische Verfahren verwendet: Texte können ein eingebettetes Wasserzeichen erhalten, während bestimmte Dateien mit digital signierten Herkunftsinformationen versehen werden.
Eine ausführliche Einordnung dieser Entwicklung und ihrer Grenzen findet sich unter Claude kennzeichnet KI-Texte. Dort wird auch deutlich, warum die neue Technik nicht mit einem klassischen KI-Detektor verwechselt werden sollte.
Anthropic beschreibt für Claude-Modelle, die am oder nach dem 2. August 2026 in der EU veröffentlicht werden, eine maschinenlesbare Kennzeichnung bereits zum Start. Unterstützte Modelle versehen generierten Text mit einem eingebetteten Wasserzeichen. Bei unterstützten Dateien wie SVG-, PNG- und JPG-Dateien kann Claude dagegen signierte Herkunftsmetadaten einsetzen. Dafür verwendet Anthropic den offenen C2PA-Standard.
Das Wasserzeichen im Claude-Text bleibt für Menschen unsichtbar
Bei Texten handelt es sich nicht um einen sichtbaren Zusatz am Anfang oder Ende einer Antwort. Nach Angaben von Anthropic wird das Wasserzeichen direkt in den erzeugten Text eingebettet. Es soll weder dessen Aussage noch Lesbarkeit verändern und kann beim Kopieren und Einfügen erhalten bleiben.
Damit unterscheidet sich das Verfahren grundlegend von einem redaktionellen Hinweis wie:
Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.
Der Leser eines Artikels sieht das Claude-Wasserzeichen zunächst nicht. Es ist für technische Erkennungssysteme gedacht.
Interessant wird das beispielsweise dann, wenn ein Text aus Claude in ein CMS kopiert, in einer Textverarbeitung weiterbearbeitet oder über andere Systeme verbreitet wird. Das eingebettete Signal kann bestimmte Bearbeitungen überstehen. Anthropic weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass starkes Umschreiben, Übersetzen, Paraphrasieren oder das Vermischen mit anderen Texten die Erkennung erschweren oder unmöglich machen kann.
Eine Claude-Markierung beweist keine vollständige KI-Autorenschaft
Das gehört zu den wichtigsten Einschränkungen der Technik. Ein vorhandenes Claude-Signal bedeutet nicht zwangsläufig, dass Claude den gesamten Inhalt erfunden oder geschrieben hat.
Ein menschlich verfasster Text kann beispielsweise von Claude korrigiert oder übersetzt worden sein. Auch Zusammenfassungen oder Dateikonvertierungen können dazu führen, dass das Ergebnis eine entsprechende Kennzeichnung trägt. Umgekehrt kann eine ursprünglich von Claude erzeugte Passage nach intensiver Bearbeitung möglicherweise kein erkennbares Signal mehr enthalten.
„Mit Claude verarbeitet“ und „vollständig von Claude erstellt“ sind daher zwei unterschiedliche Aussagen.
Genau deshalb eignen sich solche Kennzeichnungen nicht als automatischer Beweis für Urheberschaft oder inhaltliche Wahrheit.
Wer KI-Systeme generell besser steuern möchte, findet bei Computery ergänzend den Ratgeber zur Kunst des Prompts und besseren KI-Antworten.

Dateien können einen digitalen Herkunftsnachweis erhalten
Bei unterstützten Dateien nutzt Claude ein anderes Verfahren. Statt eines Textwasserzeichens können beispielsweise PNG-, JPG- oder SVG-Dateien digital signierte Metadaten bekommen.
Dabei kommt C2PA zum Einsatz. Die Abkürzung steht für Coalition for Content Provenance and Authenticity. Hinter dem technischen Namen steckt die Idee, Informationen über Entstehung und Bearbeitung eines digitalen Inhalts mit der Datei zu verbinden.
Ein solcher Herkunftsnachweis kann beispielsweise dokumentieren, dass eine Datei durch ein bestimmtes System verarbeitet wurde. Durch eine digitale Signatur lässt sich zudem überprüfen, ob die dazugehörigen Herkunftsinformationen nachträglich verändert wurden. Claude nutzt diese Technik bei unterstützten Dateiformaten.
Das ist für digitale Inhalte interessant, weil künftig nicht mehr ausschließlich versucht werden muss, einem fertigen Bild nachträglich anzusehen, ob künstliche Intelligenz beteiligt war. Stattdessen können Informationen über die Entstehung bereits während der Produktion mitgeführt werden.
Allerdings gelten auch hier klare Grenzen. Wird ein Bild als Screenshot gespeichert, in ein anderes Format umgewandelt oder über eine Plattform verarbeitet, können Metadaten verloren gehen. Eine Datei ohne entsprechende Herkunftsdaten ist deshalb kein Beweis dafür, dass niemals KI eingesetzt wurde.
Wer Dateien zwischen unterschiedlichen Diensten speichert und synchronisiert, sollte ohnehin beachten, dass Dateiverarbeitung und Metadaten je nach Dienst unterschiedlich behandelt werden können. Einen Überblick über zwei häufig genutzte Plattformen bietet der Computery-Vergleich OneDrive oder Google Drive.
Was der EU AI Act seit dem 2. August 2026 tatsächlich verlangt
Die rechtliche Grundlage befindet sich in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, dem sogenannten AI Act. Die Transparenzvorgaben gelten seit dem 2. August 2026. Die Europäische Kommission hat dazu im Juli 2026 ausführliche Leitlinien veröffentlicht.
Dabei muss zwischen zwei Gruppen unterschieden werden.
| Beteiligter | Grundsätzliche Aufgabe |
|---|---|
| Anbieter eines generativen KI-Systems | KI-generierte oder manipulierte Ausgaben technisch bzw. maschinenlesbar kennzeichnen |
| Betreiber bzw. Anwender eines KI-Systems | bestimmte KI-Inhalte für Menschen sichtbar offenlegen |
| Publisher und Medien | insbesondere prüfen, ob Deepfakes oder nicht redaktionell geprüfte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden |
| Redaktionen mit menschlicher Kontrolle | können bei entsprechenden Texten unter die gesetzliche Ausnahme fallen |
Die technische Kennzeichnung eines Anbieters ersetzt also nicht automatisch die Offenlegungspflicht desjenigen, der einen Inhalt veröffentlicht.
Anbieter müssen maschinenlesbare Kennzeichnungen ermöglichen
Artikel 50 Absatz 2 verlangt von Anbietern von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, dass die Ausgaben in maschinenlesbarer Form gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar gemacht werden. Die eingesetzten Verfahren sollen soweit technisch möglich wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein.
Genau in diesen Bereich fällt beispielsweise die Kennzeichnung, die Anthropic bei Claude einführt.
Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, besteht bei dieser technischen Kennzeichnung eine begrenzte Übergangsfrist. Nach den aktuellen Informationen der Europäischen Kommission müssen entsprechende ältere Systeme die Anforderungen erst ab 2. Dezember 2026 erfüllen. Bereits vor dem 2. August erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Wann Inhalte sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen
Für Webseitenbetreiber und Content-Produzenten ist Artikel 50 Absatz 4 besonders relevant.
Eine klare Offenlegungspflicht besteht insbesondere bei Deepfakes. Gemeint sind KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Gegenstände, Orte, Organisationen oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlicherweise authentisch wirken können.
Ein KI-generiertes Bild eines frei erfundenen futuristischen Computers ist deshalb nicht automatisch dasselbe wie ein Deepfake. Wird dagegen eine reale Person täuschend echt in eine Situation versetzt, die tatsächlich nie stattgefunden hat, kann die Deepfake-Regel einschlägig sein.
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke enthält der AI Act Erleichterungen. Dort soll die Offenlegung so erfolgen, dass die Darstellung oder der Genuss des Werkes nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Bei KI-Texten ist die Rechtslage differenzierter
Gerade bei Texten wird die neue Regel häufig zu stark vereinfacht.
Artikel 50 verlangt nicht die sichtbare Kennzeichnung jedes KI-generierten Textes.
Die Offenlegungspflicht betrifft KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Europäische Kommission nennt hierzu beispielsweise Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung, Rechtspflege, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand öffentlicher Debatten sein können.
Damit kann die Regel grundsätzlich auch redaktionelle Webseiten, Nachrichtenangebote und Fachportale betreffen.
Ein automatisch erstellter Beitrag über eine aktuelle politische Entscheidung fällt beispielsweise deutlich eher in diesen Bereich als eine einfache Produktbeschreibung für ein USB-Kabel.
Doch selbst bei einem Thema von öffentlichem Interesse besteht eine entscheidende Ausnahme.
Menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung können die Kennzeichnungspflicht entfallen lassen
Nach Artikel 50 Absatz 4 muss ein entsprechender KI-Text nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden, wenn er einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
Für Medien und professionelle Webseiten ist diese Regel besonders relevant.
Die Europäische Kommission stellt allerdings klar, dass eine oberflächliche Kontrolle nicht genügt. Eine reine Rechtschreibprüfung oder grammatikalische Korrektur gilt ausdrücklich nicht als ausreichende menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle.
Eine echte Prüfung beschäftigt sich mit dem Inhalt selbst. Angaben werden kontrolliert, Quellen bewertet und Behauptungen gegebenenfalls geändert oder gestrichen. Eine verantwortliche Redaktion muss den Inhalt akzeptieren, verändern oder ablehnen können.
Damit verschiebt sich die entscheidende Frage von:
„Hat irgendwann eine KI an diesem Text mitgearbeitet?“
zu:
„Hat ein Mensch den Inhalt fachlich geprüft und übernimmt jemand die Verantwortung für seine Veröffentlichung?“
Genau diese Unterscheidung dürfte für redaktionelle Webseiten künftig erheblich wichtiger werden.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied
Ein Unternehmen veröffentlicht einen automatisch generierten Artikel über eine Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die KI erstellt den gesamten Text. Niemand überprüft die Aussagen vor der Veröffentlichung.
Ein solcher Text informiert die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und wurde nicht redaktionell kontrolliert. Hier kann die Offenlegungspflicht des AI Act greifen.
Anders sieht es aus, wenn die KI lediglich einen Entwurf erstellt. Ein Redakteur prüft anschließend Gesetzestext, Daten und Quellen, verändert fehlerhafte Passagen, ergänzt eigene Informationen und entscheidet selbst über die endgültige Veröffentlichung. Das Unternehmen übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
In diesem Fall sieht Artikel 50 für den entsprechenden Text eine Ausnahme von der sichtbaren Kennzeichnungspflicht vor.
Das bedeutet allerdings nicht, dass eine freiwillige Offenlegung verboten wäre. Transparenz kann auch unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht sinnvoll sein.
Was Webseitenbetreiber jetzt in ihren Redaktionsabläufen ändern sollten
Für professionelle Webseiten reicht es künftig nicht mehr aus, lediglich zu entscheiden, ob KI eingesetzt werden darf. Wichtiger wird ein nachvollziehbarer Entstehungsprozess.
Dabei kann schon eine einfache redaktionelle Dokumentation helfen.
| Arbeitsschritt | Sinnvolle Dokumentation |
|---|---|
| Recherche | verwendete Primär- und Sekundärquellen |
| KI-Unterstützung | verwendetes Werkzeug und Zweck |
| Texterstellung | KI-Entwurf, menschlicher Entwurf oder Mischform |
| Faktenprüfung | verantwortliche Person und geprüfte Angaben |
| Redaktion | Änderungen und Freigabe |
| Veröffentlichung | verantwortlicher Autor oder Herausgeber |
| Bilder und Dateien | vorhandene Herkunftsmetadaten möglichst erhalten |
Besonders bei aktuellen Nachrichten, Gesundheit, Finanzen, Recht, Politik oder Sicherheit sollte klar erkennbar sein, wer die endgültige fachliche Prüfung vorgenommen hat.
KI kann dabei weiterhin bei Recherche, Strukturierung und sprachlicher Bearbeitung helfen. Genauere Eingaben verbessern dabei häufig die Qualität der Ausgangsentwürfe. Computery erklärt im Beitrag Chat GPT deutsch: KI-Konversationen meistern, wie solche Systeme für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt werden können.
Die inhaltliche Verantwortung lässt sich dadurch jedoch nicht an das Sprachmodell delegieren.
Was die neue Kennzeichnung für SEO und Google bedeutet
Eine maschinenlesbare KI-Kennzeichnung ist nicht automatisch ein negatives SEO-Signal.
Google erklärt ausdrücklich, dass der angemessene Einsatz generativer KI grundsätzlich nicht gegen die Richtlinien der Google-Suche verstößt. Entscheidend bleiben Richtigkeit, Qualität, Relevanz und Mehrwert für Nutzer. Problematisch wird automatisierte Produktion insbesondere dann, wenn große Mengen wenig hilfreicher Inhalte hauptsächlich zur Manipulation der Suchergebnisse erstellt werden.
Eine Claude-Kennzeichnung bedeutet daher nicht automatisch:
„Dieser Inhalt wird von Google schlechter gerankt.“
Ebenso wenig macht ein menschlich geschriebener Text automatisch hochwertigen Content aus.
Google empfiehlt bei automatisiert erstellten Inhalten außerdem, Nutzern sinnvollen Kontext zur Entstehung bereitzustellen, wenn dies angebracht ist. Bei KI-generierten Bildern können entsprechende Metadaten ebenfalls hilfreich sein.
Für Publisher bleiben damit dieselben redaktionellen Grundlagen wichtig: eigene Recherche, nachvollziehbare Quellen, fachliche Kontrolle, hilfreiche Informationen und eine klare Verantwortlichkeit.
Gerade bei schnelllebigen KI-Themen sollte außerdem regelmäßig kontrolliert werden, ob Informationen noch aktuell sind. Der Computery-Ratgeber Tipps fürs bessere Googeln zeigt unter anderem, wie Suchergebnisse nach Zeitraum eingegrenzt und Quellen gezielter geprüft werden können.
KI-Detektoren werden durch Wasserzeichen nicht automatisch überflüssig
Bisherige KI-Detektoren versuchen häufig, anhand statistischer Eigenschaften eines Textes zu schätzen, ob dieser wahrscheinlich von einem Sprachmodell erzeugt wurde. Ein Wasserzeichen verfolgt dagegen einen grundsätzlich anderen Ansatz.
Die Information wird bereits während der Erzeugung des Inhalts integriert.
Das kann technisch belastbarer sein als eine nachträgliche Vermutung. Perfekt ist das Verfahren trotzdem nicht. Ein Wasserzeichen kann durch starke Bearbeitung verloren gehen. Ältere Modelle besitzen möglicherweise noch keine entsprechende Kennzeichnung. Sehr kurze Texte können für eine zuverlässige Erkennung ungeeignet sein.
Noch wichtiger ist jedoch: Eine technische Kennzeichnung beantwortet nicht die Frage, ob eine Aussage wahr ist.
Ein KI-generierter Text kann sachlich korrekt sein. Ein menschlicher Text kann falsche Informationen enthalten. Ein digitales Herkunftssignal liefert Informationen über die Entstehung, nicht automatisch über die Qualität.
Das gilt ebenso für C2PA-Herkunftsdaten bei Bildern und Dateien.
Was passiert bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten?
Die Regeln des AI Act sind keine unverbindliche Empfehlung. Die Einhaltung von Artikel 50 wird insbesondere durch die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. In bestimmten Konstellationen sind zudem das europäische AI Office oder der Europäische Datenschutzbeauftragte zuständig.
Nach Angaben der Europäischen Kommission können Verstöße gegen entsprechende Vorgaben des AI Act mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden. Für kleinere Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Welche Sanktion in einem konkreten Fall tatsächlich in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Gerade Unternehmen mit umfangreicher automatisierter Content-Produktion sollten deshalb ihre Abläufe rechtlich prüfen lassen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Warum der 2. August 2026 erst der Anfang ist
Die neue Kennzeichnungspflicht verändert weniger die Existenz von KI-Inhalten als den Umgang mit ihrer Herkunft.
Bisher lag der Schwerpunkt häufig darauf, einen fertigen Text oder ein Bild im Nachhinein als „menschlich“ oder „KI-generiert“ einzustufen. Dieses Schwarz-Weiß-Denken passt jedoch immer schlechter zu modernen Arbeitsabläufen.
Ein Foto kann von einem Menschen aufgenommen und anschließend durch KI retuschiert worden sein. Ein Artikel kann vollständig menschlich recherchiert und lediglich sprachlich durch Claude überarbeitet werden. Ein anderer Text entsteht nahezu vollständig automatisch und wird anschließend professionell factgecheckt und redigiert.
Die Herkunft digitaler Inhalte wird deshalb zunehmend zu einer Produktionsgeschichte.
Technische Wasserzeichen und Content Credentials können Teile dieser Geschichte dokumentieren. Redaktionelle Prozesse ergänzen sie um etwas, das Technik allein nicht leisten kann: fachliche Beurteilung und Verantwortung.
Für Nutzer bedeutet das langfristig mehr Kontext. Für Redaktionen und Unternehmen bedeutet es zugleich, dass dokumentierte Arbeitsabläufe wichtiger werden.
Fazit: Nicht jeder KI-Inhalt braucht ein sichtbares Etikett
Seit dem 2. August 2026 hat sich der rechtliche Umgang mit KI-generierten Inhalten in der EU verändert. Artikel 50 des AI Act verpflichtet Anbieter generativer Systeme dazu, bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Ausgaben maschinenlesbar zu kennzeichnen. Claude zeigt bereits, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann: unterstützte Texte erhalten eingebettete Wasserzeichen, unterstützte Dateien können signierte C2PA-Herkunftsinformationen enthalten.
Für Webseitenbetreiber ist jedoch eine andere Erkenntnis mindestens ebenso wichtig: Es existiert keine pauschale sichtbare Kennzeichnungspflicht für jeden Text, bei dem künstliche Intelligenz verwendet wurde.
Eine klare Offenlegung ist insbesondere bei Deepfakes und bestimmten KI-generierten oder manipulierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse vorgeschrieben. Bei Texten greift jedoch eine wichtige Ausnahme, wenn eine echte menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Damit gewinnt professionelle redaktionelle Arbeit eher an Gewicht, als dass sie durch KI überflüssig wird.
Wer Inhalte veröffentlicht, sollte wissen, woher Informationen stammen, welche Quellen geprüft wurden, wie stark KI an der Erstellung beteiligt war und wer die endgültige Verantwortung trägt. Ein kurzes Korrekturlesen genügt dafür nicht.
Für Publisher entsteht daraus eine klare Entwicklung: KI darf Werkzeug bleiben – Verantwortung bleibt menschlich.
Technische Kennzeichnungen wie die von Claude ergänzen diesen Ansatz. Sie können dabei helfen, die Herkunft digitaler Inhalte nachvollziehbarer zu machen. Sie sind aber weder Wahrheitsbeweis noch Qualitätsurteil und schon gar kein zuverlässiges Etikett für die Frage, ob ein Text „gut“ oder „schlecht“ ist.
Gerade deshalb dürfte die Kennzeichnungspflicht langfristig weniger eine Debatte über ein sichtbares „KI“-Logo auslösen als über transparentere Produktionsprozesse, überprüfbare Quellen und verantwortliche Redaktionen.
Die wichtigsten Fragen
Seit Inkrafttreten der Transparenzregeln entstehen viele Missverständnisse darüber, welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen und welche technischen Markierungen Nutzer überhaupt sehen können. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Müssen seit August 2026 alle KI-Texte gekennzeichnet werden?
Nein. Eine allgemeine sichtbare Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Text gibt es nicht. Artikel 50 Absatz 4 betrifft insbesondere veröffentlichte KI-generierte oder manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Zusätzlich besteht eine Ausnahme für Texte, die einer echten menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und für deren Veröffentlichung eine Person oder Organisation redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht des EU AI Act?
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit 2. August 2026. Für bestimmte bereits vor diesem Datum auf den Markt gebrachte generative KI-Systeme besteht bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Kennzeichnet Claude KI-generierte Texte?
Unterstützte Claude-Modelle, die am oder nach dem 2. August 2026 in der EU gestartet wurden, unterstützen nach Angaben von Anthropic maschinenlesbare Kennzeichnungen. Bei Texten wird ein für Menschen nicht wahrnehmbares Wasserzeichen eingebettet. Anthropic arbeitet außerdem daran, ältere Modelle entsprechend nachzurüsten.
Kann man das Claude-Wasserzeichen sehen?
Nein. Das von Anthropic beschriebene Textwasserzeichen ist für Menschen nicht sichtbar. Es wird in den Text eingebettet und soll dessen Bedeutung und Lesbarkeit nicht verändern. Erkennen können es entsprechend unterstützte technische Systeme. Anthropic hat angekündigt, weitere Informationen zu den Erkennungsverfahren bereitzustellen.
Bedeutet eine Claude-Kennzeichnung, dass Claude den ganzen Text geschrieben hat?
Nein. Eine Kennzeichnung kann auch vorhanden sein, wenn Claude beispielsweise einen menschlichen Ausgangstext korrigiert, übersetzt, zusammengefasst oder anderweitig verarbeitet hat. Deshalb ist eine erkannte Markierung ein Herkunftssignal, aber kein Beweis für die vollständige KI-Autorenschaft.
Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Nicht jedes beliebige KI-Bild unterliegt automatisch einer sichtbaren Offenlegungspflicht für den Veröffentlichenden. Besonders relevant sind nach Artikel 50 jedoch Deepfakes, also künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse täuschend authentisch erscheinen lassen können. Anbieter generativer KI haben daneben eigene Pflichten zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte.
Reicht eine Rechtschreibprüfung als menschliche Kontrolle?
Nein. Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass oberflächliche Kontrollen wie reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfungen nicht als ausreichende menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle gelten. Erforderlich ist eine tatsächliche inhaltliche Prüfung durch Personen mit entsprechendem Wissen und fachlichem Urteilsvermögen.
Werden KI-Texte von Google schlechter gerankt?
Google erklärt, dass der angemessene Einsatz generativer KI nicht grundsätzlich gegen seine Richtlinien verstößt. Entscheidend sind hilfreiche, relevante und hochwertige Inhalte. Problematisch kann dagegen die massenhafte automatisierte Erzeugung von Seiten ohne zusätzlichen Nutzen sein, wenn sie hauptsächlich der Manipulation von Suchrankings dient.
Was ist der Unterschied zwischen einem KI-Wasserzeichen und C2PA?
Bei Claude wird für unterstützte Texte ein eingebettetes Wasserzeichen eingesetzt. Bei bestimmten unterstützten Dateien wie PNG, JPG oder SVG können dagegen signierte Herkunftsmetadaten nach dem C2PA-Standard verwendet werden. Beide Verfahren sollen Informationen über die KI-Beteiligung liefern, funktionieren technisch jedoch unterschiedlich.
Beweist eine fehlende KI-Kennzeichnung, dass ein Inhalt von einem Menschen stammt?
Nein. Kennzeichnungen können fehlen, weil ein älteres Modell verwendet wurde, der Text stark bearbeitet wurde, eine Passage zu kurz ist oder Dateimetadaten beim Speichern beziehungsweise Konvertieren verloren gegangen sind. Eine fehlende Markierung ist deshalb kein zuverlässiger Beweis für ausschließlich menschliche Erstellung.
























